Neben dem klassischen Dienstvertrag nimmt die Zahl der sogenannten „atypischen Beschäftigungsverhältnisse“ am Arbeitsmarkt ständig zu.
Selbstständige versus unselbstständige Beschäftigung
Es ist nicht so, dass ein freierDienstvertrag oder ein Werkvertrag per se etwas Schlechtes bedeuten. Aber da du bei diesen beiden Beschäftigungsformen kein unselbstständiges sondern ein selbstständiges Einkommen beziehst, ergeben sich anders gelagerte Rechte und Pflichten. Und die solltest du kennen, denn ist ein Vertrag nämlich erst einmal unterschrieben, entfaltet er bindende Wirkung.
Ein „echter“ Arbeitsvertrag
Bei einer unselbstständigen Beschäftigung (= Dienstvertrag/Arbeitsvertrag/Anstellung) bist du bei einem Arbeitgeber in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit tätig und erhältst im Gegenzug ein Entgelt. Du bist sozialversichert und die Lohnsteuer wird direkt von deinem Gehalt abgezogen.
Freier Dienstvertrag und Werkvertrag
Bei einer selbstständigen Beschäftigung hingegen führst du als Werkunternehmer oder freier Dienstnehmer für einen Auftraggeber auf Honorarbasis Arbeiten durch. Während du als freier Dienstnehmer durch deinen Arbeitgeber bei der Gebietskrankenkasse sozialversichert bist, musst du dich als Werkunternehmer bei der Gewerblichen Sozialversicherungsanstalt (SVA) selbst versichern. Bei beiden Formen selbstständiger Arbeit bist du ab einer bestimmten Höhe deines Einkommens zur Abführung der Einkommensteuer und Umsatzsteuer verpflichtet.
Am Ende des Artikels unter weiterführende Informationen findest du mehr zum Thema Steuern und Selbstversicherung! Tipp: Rechts unter Downloads hast du einen Überblick über alle Vertragsformen.