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In welcher Höhe Studienbeitrag gezahlt werden muss, hängt von folgenden Faktoren ab: |
- der StaatsbürgerInnenschaft,
- ob man im Rahmen eines Mobilitätsprogrammes Lehrveranstaltungen auf einer österreichischen Uni besucht und
- ob man einen anderen Erlassgrund gelten machen kann
- Zeitpunkt der Einzahlung (Erhöhung in der Nachfrist)
Den ÖH-Beitrag und Versicherungsbeitrag muss jeder zahlen - auch wenn sie/er vom Studienbeitrag befreit ist.