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Die Fristen für die Einzahlung des Studienbeitrags/ÖH-Beitrag decken sich mit den Zulassungsfristen an den Universitäten. |
Erkundige dich bei der jeweiligen Universität. Wenn bis Ende der Zulassungsfrist (die von Uni zu Uni variiert) nicht eingezahlt wurde, gibt es die Möglichkeit in der Nachfrist bis Ende November/Ende April einzuzahlen. Allerdings NUR mit einem Aufschlag, der 10 Prozent des Studienbeitrages beträgt. Genauere Infos zur Einzahlung erhältst du an deiner Uni.
Achtung: Die Entrichtung des Studienbeitrages bzw. des ÖH-Beitrages ist Voraussetzung der Studienzulassung und der Studienfortsetzung.
Wird der vorgeschriebene Betrag nicht spätestens in der Nachfrist eingezahlt, erlischt die Zulassung zum Studium bzw. kommt die Erstzulassung einer oder eines neuen Studierenden nicht zustande!